Klasse AM - Leichtkrafträder
Mindestalter 15 Jahre
- leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e - B nach Artikel Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52)
- dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von Zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S 52)
- leichte vierrädrigen Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung(EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.0Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52)
Theoretischer Unterricht / Doppelstunden à 90min
Grundwissen bei Ersterwerb 12
Grundwissen bei Erweiterung 6
Klassenspezifischer Unterricht für alle 2
Praktischer Unterricht
Keine Sonderfahrten Vorgeschrieben, aber eine Praktische Prüfung muss abgelegt werden.
Theoretische Prüfung / Praktische Prüfung:
Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung kann 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Beim Erwerb der Klasse B ist die Klasse AM enthalten.