Fahrschule am Dobrock

 

Klasse AM - Leichtkrafträder

Mindestalter 15 Jahre 




- leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e - B nach Artikel Absatz 2 Buchstabe       a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52)


- dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von Zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S 52)


- leichte vierrädrigen Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung(EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.0Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52)



Theoretischer Unterricht / Doppelstunden à 90min


Grundwissen bei Ersterwerb 12

Grundwissen bei Erweiterung 6

Klassenspezifischer Unterricht für alle 2


Praktischer Unterricht


Keine Sonderfahrten Vorgeschrieben, aber eine Praktische Prüfung muss abgelegt werden.


Theoretische Prüfung / Praktische Prüfung:


Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung kann 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.


Beim Erwerb der Klasse B ist die Klasse AM enthalten.

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