Fahrerlaubnisklasse T
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen über 40 km/h bis 60 km/h; land- und forstwirtschaftliche, selbstfahrende Arbeitsmaschinen
a) Zugmaschinen mit einer betriebsbedingten Höchstgeschindigkeit von nicht mehr als 60 km/h,
b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer betriebsbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger.
Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Altersstufung:
Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer betriebsbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, ab dem 18. Lebensjahr für eine betriebsbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h erteilt.
*Mindestalter 16 Jahre
*kein Vorbesitz erforderlich
*beinhaltet Klasse L, AM
Theoretische und praktische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts
a) ohne Vorbesitz: 12+6 Doppelstunden zu je 90 Minuten
b) mit Vorbesitz: 6+6 Doppelstunden zu je 90 Minuten
Praktische Fahrausbildung
Grundausbildung und Prüfungsvorbereitung
keine besonderen Ausbildungsfahrten erforderlich
Erforderliche Unterlagen/Nachweise für den Fahrerlaubnisantrag
1. Lichtbild (biometrisch)
2. Sehtest
3. 1. Hilfe-Kurs
4. amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)