Die Führerscheinklasse B
(Personenkraftwagen und leichte LKW)
Kraftwagen-ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden , sofern:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
b) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.
* beinhaltet Klasse L, AM
* kein Vorbesitz erforderlich
* Mindestalter 18 Jahre
* beim begleiteten Fahren 17 Jahre
* bei der Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher MPU) 17Jahre
Theoretischer und praktischer Unterricht
Mindestumfang des Theorieunterrichts
a) ohne Vorbesitz: 12+2 Doppelstunden zu je 90 Minuten
b) mit Vorbesitz: 6+2 Doppelstunden zu je 90 Minuten
Mindestumfang der besonderen Ausbildungsfahrten
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 225 Minuten
Schulung auf BAB oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen 180 Minuten
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 135 Minuten
Erforderliche Unterlagen/Nachweise für den Fahrerlaubnisantrag:
1. Lichtbild (biometrisch)
2. Sehtest
3. 1. Hilfe-Kurs
4. Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)