Klasse A1 - Leichtkrafträder
Mindestalter 16 Jahre
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt,
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Ausbildung
Theorie und Praxis
Prüfung
Theorieprüfung und praktische Prüfung
Theoretischer Unterricht / Doppelstunden à 90min
Grundwissen bei Ersterwerb 12
Grundwissen bei Erweiterung 6
Klassenspezifischer Unterricht für alle 4
Praktischer Unterricht à 45min
Übungsfahrten nach Bedarf
Vorgeschriebene Sonderfahrten:
Überlandfahrt 5
Autobahnfahrt 4
Beleuchtungsfahrt 3
Theoretische Prüfung / Praktische Prüfung:
Die theoretische Prüfung kann 3 Monate,
die praktische Prüfung kann 4 Wochen
vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Nach zweijährigem Besitz der Klasse A1 kann die Klasse A2 (nur) durch eine praktische Prüfung erworben werden.