Klasse A - Schwere Krafträder
Mindestalter bei Direkteinstieg 24 Jahre
Krafträder ( auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 KW.
Ausbildung
Theorie und Praxis
Prüfung
Theorieprüfung und praktische Prüfung
Theoretischer Unterricht / Doppelstunden à 90min
Grundwissen bei Ersterwerb 12
Grundwissen bei Erweiterung 6
Klassenspezifischer Unterricht für alle 4
Praktischer Unterricht à 45min
Übungsfahrten
individuell nach Bedarf
Vorgeschriebene Sonderfahrten
Überlandfahrt 5
Autobahnfahrt 4
Beleuchtungsfahrt 3
Theoretische Prüfung / Praktische Prüfung
Die theoretische Prüfung kann 3 Monate,
die praktische Prüfung kann 4 Wochen
vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist nur eine praktische Prüfung Klasse A erforderlich. ( Mindestalter 20 Jahre)