Fahrerlaubnisklasse L
Land- forstwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge
a) Zugmaschinen mit einer betriebsbedingten Höchstgeschwindigkeit bis max. 40 km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit Anhänger bis zu einer betriebsbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h. Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus Diesen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, selbstfahrende Futtermischwagen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge (Gabelstapler) mit einer betriebsbedingten Höchstgeschwindigkeit bis max. 25 km/h, auch mit Anhänger
* Mindestalter 16 Jahre
* kein Vorbesitz erforderlich
Theoretischer und praktischer Unterricht
Mindestanforderung des Theorieunterrichts
a) ohne Vorbesitz: 12+2 Doppelstunden zu je 90 Minuten
b) mit Vorbesitz: 6+2 Doppelstunden zu je 90 Minuten
Mindestanforderung der praktischen Fahrausbildung
* keine praktische Fahrausbildung vorgeschrieben
Erforderliche Unterlagen/Nachweise für den Fahrerlaubnisantrag
1. Lichtbild (biometrisch)
2. Sehtest
3. 1. Hilfe-Kurs
4. Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)