Klasse A2 - Mittelschwere Krafträder - Mindestalter 18 Jahre
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Ausbildung Theorie und Praxis
Prüfung Theorieprüfung und praktische Prüfung
Theoretischer Unterricht / Doppelstunden à 90min
Grundwissen bei Ersterwerb 12
Grundwissen bei Erweiterung 6
Klassenspezifischer Unterricht für alle 4
Praktischer Unterricht à 45min
Übungsfahrten
individuell nach Bedarf
Vorgeschriebene Sonderfahrten
Überlandfahrt 5
Autobahnfahrt 4
Beleuchtungsfahrt 3
Theoretische Prüfung / Praktische Prüfung
Die theoretische Prüfung kann 3 Monate,
die praktische Prüfung kann 4 Wochen
vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.