Fahrerlaubnisklasse CE
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
*Mindestalter 18 Jahre
*Vorbesitz: Klasse C erforderlich
*beinhaltet Klasse C1E, BE, T, D1E bei Vorbesitz Klasse D1, DE bei Vorbesitz Klasse D
Theoretische und praktische Ausbildung
Mindestumfang des theoretischen Unterrichts
a) bei Vorbesitz Klasse C: 6+4 Doppelstunden zu je 90 Minuten
Mindestumfang der besonderen Ausbildungsfahrten
a) bei Vorbesitz Klasse C
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 225 Minuten
Schulung auf BAB oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen 90 Minuten
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 135 Minuten
b) bei einem gemeinsamen Ausbildungsgang von C+CE
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 135+225 Minuten (C+CE)
Schulung auf BAB oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen 45+90 min
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 135 Minuten (CE)
Erforderliche Unterlagen/Nachweise für den Fahrerlaubnisantrag
1. Lichtbild (biometrisch)
2. Ärztliches Zeugnis
3. Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
4. Erste-Hilfe-Kurs
5. Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)