Fahrerlaubnisklasse C
Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder-mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
*Mindestalter 18 Jahre
*Vorbesitz: Klasse B erforderlich
*beinhaltet Klasse C1
Theoretische und praktische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts
a) bei Vorbesitz Klasse B: 6+10 Doppelstunden zu je 90 Minuten
b) bei Vorbesitz Klasse C1 oder D1: 6+4 Doppelstunden zu je 90 Minuten
c) bei Vorbesitz Klasse D: 6+2 Doppelstunden
Mindestumfang der besonderen Ausbildungsfahrten
a) bei Vorbesitz Klasse B
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 225 Minuten
Schulung auf BAB oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen 90 Minuten
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 135 Minuten
b) bei Vorbesitz Klasse C1
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 135 Minuten
Schulung auf BAB oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen 45 Minuten
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 45 Minuten
Erforderliche Unterlagen/Nachweise zum Fahrerlaubnisantrag
1. Lichtbild (biometrisch)
2. Ärztliches Zeugnis
3. Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
4. Erste-Hilfe-Kurs
5. Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)